BEHANDLUNGSPREISE

Es ist mir nicht möglich, Ihnen hierzu allgemeine Angaben zu machen.

Von Tier zu Tier unterscheidet sich das Berechnungsverfahren. Alle Leistungen werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 27.7.2017 abgerechnet.

So können auf der Rechnung zu Buche schlagen:

  • ggf. mehrere Einzelleistungen, abhängig von der Art der Behandlung
  • Dauer der Einzelleistung
  • Materialeinsatz
  • Schwierigkeitsgrad (z. B. bei Operationen)
  • Laborversand und Laboruntersuchungen des Fremdlabors
  • verwendete Arzneimittel (werden nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung (AMV) berechnet)
  • nachts und ab samstags nachmittags ein Zuschlag

Bei Besuchen kommen (auch bei Kleintier-Hausbesuchen) hinzu:

  • Anfahrtsweg nach einer Pauschalregelung, abhängig vom Radius um Pohle herum
  • bei Behandlungen mehrerer Pferde in einem Stall / Ort, oder auf einer Route werden die Anfahrtskosten anteilig ermittelt

Ich erstelle gerne eine schriftliche Quittung, damit die Rechnung für Sie transparent wird. Ich bitte um Barzahlung oder Begleichung per EC-Cash!